Umzug & Übergabe

Was bedeutet besenrein bei einer Wohnungsübergabe?

Yannic Weyermanns, InhaberAktualisiert am 22. Oktober 2026 4 Min.
Kurz gesagt

Besenrein bedeutet: Die Wohnung ist vollständig leer geräumt, grober Schmutz ist entfernt und die Böden sind gefegt. Eine gründliche Reinigung von Fenstern, Bad oder Küche gehört üblicherweise nicht dazu, es sei denn, Ihr Mietvertrag regelt etwas anderes. Maßgeblich ist immer die Vereinbarung im Mietvertrag.

Das gehört üblicherweise zu besenrein

  • Alle Möbel, Gegenstände und Müll sind entfernt, auch aus Keller, Dachboden und Abstellräumen
  • Böden sind gefegt, grobe Verschmutzungen beseitigt
  • Spinnweben und lose Verschmutzungen sind entfernt
  • Keine Nägel, Dübel oder Klebereste, sofern im Mietvertrag vereinbart

Das gehört in der Regel nicht dazu

  • Fenster putzen
  • Grundreinigung von Bad und Küche
  • Böden wischen oder Teppiche shampoonieren
  • Schönheitsreparaturen wie Streichen, sofern der Mietvertrag sie nicht wirksam regelt

Wichtig: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Entscheidend ist, was in Ihrem Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll vereinbart ist.

Besenrein oder übergabefertig: der Unterschied

Viele Vermieter und Käufer freuen sich über mehr als besenrein. Bei einer übergabefertigen Endreinigung werden zusätzlich Böden gewischt, Bad und Küche gereinigt, Fenster geputzt und Schränke ausgewischt. Das macht einen guten Eindruck und vermeidet Diskussionen bei der Abnahme.

Wir bieten beides an, von besenrein bis übergabefertig, auf Wunsch direkt im Anschluss an Entrümpelung oder Umzug.

Häufige Fragen

Muss ich die Fenster putzen, wenn besenrein vereinbart ist?
In der Regel nicht. Besenrein umfasst üblicherweise nur das Entfernen von grobem Schmutz und das Fegen. Prüfen Sie aber immer Ihren Mietvertrag.
Können Sie Entrümpelung und Endreinigung zusammen übernehmen?
Ja. Wir räumen, entsorgen und reinigen anschließend besenrein oder übergabefertig. So brauchen Sie nur einen Ansprechpartner.
Übergeben Sie die Wohnung auch direkt an den Vermieter?
Nach Absprache ja, zum Beispiel wenn Sie selbst nicht vor Ort sein können.

Verantwortlich für diesen Beitrag: Yannic Weyermanns, Inhaber, Gebäudeservice Weyermanns, Dohler Straße 158, 41238 Mönchengladbach. Veröffentlicht am 22. Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

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