Wohnung nach Todesfall auflösen: Was Angehörige tun müssen
Nach einem Todesfall müssen Sie die Wohnung nicht sofort räumen. Klären Sie zuerst, wer erbt und wer entscheiden darf, sichern Sie wichtige Unterlagen und Erinnerungsstücke und kündigen Sie Mietvertrag und Verträge. Die eigentliche Räumung kann danach ein Fachbetrieb übernehmen: nach kostenloser Begehung zu einem verbindlichen Festpreis.
Zuerst klären: Wer darf entscheiden?
Die Wohnung und ihr Inhalt gehören zum Nachlass. Bevor Möbel und Hausrat entsorgt oder weitergegeben werden, sollte klar sein, wer erbt und ob alle Erben einverstanden sind. Gibt es mehrere Erben, stimmen Sie sich am besten schriftlich ab.
Bei Unklarheiten zum Erbe hilft das Nachlassgericht, ein Notar oder ein Anwalt weiter. Wir als Räumungsbetrieb geben keine Rechtsberatung.
Diese Dinge sollten Sie vor der Räumung sichern
- Testament, Ausweise, Urkunden und Versicherungsunterlagen
- Kontoauszüge, Verträge und Rechnungen der letzten Jahre
- Schlüssel, Bargeld, Schmuck und Wertsachen
- Fotos, Briefe und persönliche Erinnerungsstücke
- Gegenstände, die Familienmitglieder behalten möchten
Was wir bei der Räumung noch an Dokumenten, Fotos oder Wertsachen finden, legen wir beiseite und geben es Ihnen zurück.
So läuft die Auflösung ab
- 1Kontakt aufnehmen
Per Telefon, WhatsApp oder online. Sie können uns auch vorab Fotos der Räume schicken.
- 2Kostenlose Begehung
Wir sehen uns die Wohnung in Ruhe an und besprechen, was bleiben soll.
- 3Festpreis-Angebot
Sie erhalten einen verbindlichen Preis ohne versteckte Kosten.
- 4Räumung und Übergabe
Wir räumen diskret, entsorgen fachgerecht und übergeben besenrein, auf Wunsch auch an den Vermieter.
Mietvertrag und Fristen
Ein Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Die Erben können ihn in der Regel mit gesetzlicher Frist kündigen. Sprechen Sie früh mit dem Vermieter über den Übergabetermin, dann lässt sich die Räumung entspannt planen.
Häufige Fragen
- Wie schnell muss die Wohnung geräumt werden?
- Das hängt vom Mietvertrag und der Absprache mit dem Vermieter ab. Sobald der Übergabetermin feststeht, planen wir die Räumung passend dazu.
- Müssen alle Erben zustimmen?
- Ja, über den Nachlass sollten alle Erben gemeinsam entscheiden. Klären Sie das vor der Räumung, im Zweifel mit Nachlassgericht, Notar oder Anwalt.
- Muss ich bei der Räumung dabei sein?
- Das stimmen wir bei der kostenlosen Begehung gemeinsam ab. Dort klären wir auch, was bleiben soll und wie die Übergabe abläuft.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Yannic Weyermanns, Inhaber, Gebäudeservice Weyermanns, Dohler Straße 158, 41238 Mönchengladbach. Veröffentlicht am 26. Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.